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Rechtsanwalt Aufhebungsvertrag

Durch einen Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung einvernehmlich beenden. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn ein Aufhebungsvertrag birgt für Arbeitnehmer einige Risiken, beispielsweise eine potenzielle Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

In der Rechtsanwaltskanzlei Mitter beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen haben beziehungsweise einen solchen auflegen möchten.

Auf Basis langjähriger Erfahrung und tiefgehender Fachkenntnisse im Arbeitsrecht schützen wir Ihre Interessen und verhelfen Ihnen zu einer vorteilhaften Verhandlungslösung. Professionell, kompetent und auf Augenhöhe.

Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Grundlagen

Bei einem Aufhebungsvertrag – auch als Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung bekannt – handelt es sich um eine einvernehmliche Vereinbarung, durch die ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet wird. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung erfolgt die Beendigung hier bei beiden Parteien freiwillig. Damit der Aufhebungsvertrag gültig ist und es nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, muss der Vertrag einige wichtige Inhalte aufweisen, unter anderem den genauen Beendigungszeitpunkt. Kündigungsfristen können eingehalten oder umgangen werden. In Form einer E-Mail oder eines Faxes sind Aufhebungsverträge nicht wirksam; sie müssen gemäß § 623 BGB zwingend eine schriftliche Form besitzen.

Das muss ein Aufhebungsvertrag beinhalten

Im Aufhebungsvertrag werden möglichst viele wichtige Details zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt, von der Vergütung bis zum Resturlaub. Wichtige Inhalte des Aufhebungsvertrages sind neben dem festgelegten Beendigungszeitpunkt vor allem die Höhe und Fälligkeit einer möglichen Abfindung sowie Regelungen zu Gehaltszahlungen und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.

Im Detail muss auch geklärt werden, wie mit der Abgeltung von Resturlaub, Überstunden sowie den Ansprüchen aus betrieblicher Altersvorsorge und der Nutzung von Dienstwagen oder -telefonen verfahren wird. Auch die Freistellung des Arbeitnehmers und der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sind Bestandteile eines Aufhebungsvertrags.

Diese Inhalte sind in einer Aufhebungsvereinbarung wichtig:

  • Beendigungszeitpunkt
  • Abfindung (Höhe und Fälligkeit)
  • Gehaltszahlungen (inkl. Sonderzahlungen)
  • Urlaubsabgeltung und Überstunden
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Freistellung des Arbeitnehmers
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis
  • Nutzung von Dienstwagen und technischen Geräten

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Grundsätzlich ist ein Aufhebungsvertrag immer dann sinnvoll, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer an einer schnellen und einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessiert sind. Gründe hierfür können beispielsweise eine drohende betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigung sein.

Für den Arbeitgeber ist es von Vorteil, dass er auf diese Weise Kündigungsfristen umgehen und mögliche Rechtsstreitigkeiten vermeiden kann. Arbeitnehmer profitieren besonders dann von einem Aufhebungsvertrag, wenn sie ohnehin über einen Jobwechsel nachdenken oder das Arbeitsverhältnis aus persönlichen Gründen beenden möchten. Dennoch sollten Arbeitnehmer immer die möglichen sozialrechtlichen Konsequenzen, wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sowie die Höhe der angebotenen Abfindung sorgfältig abwägen.

Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei allen Fragestellungen rund um den Aufhebungsvertrag mit einer professionellen rechtlichen Beratung.

Aufhebungsverträge: Rechtliche Aspekte und Risiken

Das Arbeitsverhältnis wird durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet, ohne die üblichen Kündigungsfristen einzuhalten. Je nach Sachlage kann das für Arbeitnehmer jedoch zu erheblichen Nachteilen beim Arbeitslosengeld I führen.

Sofern der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag an seiner Arbeitslosigkeit mitgewirkt hat, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Es besteht außerdem die Gefahr, dass das Arbeitslosengeld I ruht, wenn der Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist geschlossen und dem Arbeitnehmer eine Abfindung gezahlt wurde.

Für die Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Aufhebungsvertrag schriftlich erfolgt, da mündliche Vereinbarungen oder solche per E-Mail oder Fax ungültig und demnach unwirksam sind. Sollte der Vertrag unter Drohung oder Täuschung zustande gekommen sein, haben Arbeitnehmer trotz oftmals schwieriger Beweisführung die Möglichkeit auf eine Anfechtung. Was die Abfindung angeht, so haben Arbeitnehmer keine gesetzlichen Ansprüche. Dennoch wird sie häufig als Anreiz zur Unterzeichnung angeboten.

Die Höhe der Abfindung sollte im Idealfall immer mit anwaltlicher Unterstützung verhandelt werden. Eine frühzeitige juristische Beratung hilft schließlich dabei, ungünstige Vertragsbedingungen zu vermeiden und die eigenen Interessen optimal zu wahren. Ist er erst einmal unterzeichnet, ist es in der Regel schwierig, einen Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen, es sei denn, es liegen besondere Gründe wie Täuschung, Drohung oder ein Irrtum vor.

In der Kanzlei Mitter stehen wir Arbeitnehmern, Führungskräften und Arbeitgebern mit unserer umfassenden Expertise rund um Aufhebungsverträge zur Seite und beraten Sie gerne.

Warum ein Anwalt bei Aufhebungsverträgen wichtig ist

Kommt es zu einem Aufhebungsvertrag, prüfen Anwälte für Arbeitsrecht neben der Rechtmäßigkeit des Vertrags auch Bedingungen wie Abfindung, Freistellung und eine bestmögliche Beurteilung im Arbeitszeugnis. Ohne professionelle Unterstützung können wichtige Klauseln und Details übersehen werden – mit oftmals fatalen Folgen für die finanzielle und berufliche Zukunft des Arbeitnehmers. Wer einen Fachanwalt hinzuzieht, minimiert die Risiken, die mit einem Aufhebungsvertrag verbunden sind.

Auch aufseiten des Arbeitgebers ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt von Vorteil, denn so lassen sich rechtliche Fallstricke umgehen und letztlich für beide Parteien das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Anwalt Aufhebungsvertrag

Rechtssicherer Aufhebungsvertrag mit der Kanzlei Mitter

Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Mitter sind Ihre Experten im Arbeitsrecht und unterstützen unsere Mandanten bei der Beratung, Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Egal, ob Sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Geschäftsführer sind – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und setzen uns für Ihre Rechte ein. Vom Kündigungsschutz bis zum Arbeitsvertrag sind wir Ihr Ansprechpartner. Auf Basis unserer fachlichen Expertise und im Rahmen einer umfassenden rechtlichen Beratung wahren wir Ihre Interessen und geben Ihnen die rechtliche Sicherheit, die Sie benötigen.

Das können Sie von uns erwarten:

  • Langjährige Erfahrung
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