Rechtsanwalt für Geschäftsführer
Im Arbeitsrecht gibt es für leitende Angestellte und Führungskräfte besondere Regelungen und rechtliche Feinheiten zu beachten. Anders sieht es noch einmal aus, sobald die Grenze zur gesetzlichen Vertretung, z.B. Geschäftsführer für die GmbH, erreicht ist: In diesem Fall kommen das Dienstvertragsrecht und das Gesellschaftsrecht zur Anwendung. Die Beratung von GmbH-Geschäftsführern, Gesellschaftergeschäftsführern oder Vorständen erfordert daher eine spezialisierte Herangehensweise an der Schnittstelle zwischen Dienstvertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.
In der Rechtsanwaltskanzlei Mitter bieten wir eine fundierte Beratung an, die auf umfassendem Wissen und langjähriger Erfahrung basiert, in Fragen zu und von Geschäftsführern und Vorständen um in allen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.
Dienstvertragsrecht und Gesellschaftsrecht für Geschäftsführer
Das Amt des Geschäftsführers ist mit einer enormen Verantwortung verbunden. Fehlentscheidungen, die fehlende Berücksichtigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung oder zögerliches Handeln beim Management können schließlich nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Mitarbeiter stark gefährden.
Als Geschäftsführer tragen Sie eine erhebliche Verantwortung und haben weitreichende Pflichten und Aufgaben zu erfüllen. Um Ihnen Klarheit zu verschaffen und Sie vor potenziellen Fallstricken zu schützen, stehen wir in der Rechtsanwaltskanzlei Mitter Ihnen sowohl auf Gesellschafterseite, als auch auf Geschäftsführerseite mit einer kompetenten Rechtsberatung zur Seite. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie in allen Phasen der Anstellung unter anderem bei der Gestaltung Ihres Geschäftsführervertrages, bei Haftungsfragen und gesellschaftsrechtlichen Beschlüssen.
Leistungen der Kanzlei Mitter für gesetzliche Vertreter u.a. Geschäftsführern
Unsere Anwaltskanzlei bietet u.a. Geschäftsführern ein breites Spektrum an Beratungsleistungen, damit Sie typische Fehler vermeiden und Ihre Position stärken.
Zu unseren Schwerpunkten rund um die Tätigkeiten in den Bereichen Geschäftsführer aber auch Aufsichtsrat, Vorstand zählen:
- Dienstvertrag & Änderungsvertrag
- Bestellung und -abberufung, z.B. Geschäftsführer
- Haftungsfragen & Versicherungspflicht
- Dienstwagen
Geschäftsführerverträge: Erstellung und Prüfung
Die Auswahl und die spätere Rolle eines Geschäftsführers ist enorm wichtig für das Funktionieren eines Unternehmens. Ein Geschäftsführervertrag sollte daher den Verantwortungsbereich des Geschäftsführers klar definieren und die Vertretungsrechte detailliert regeln. Obwohl Geschäftsführer arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten, können sie dennoch sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigte gelten, vor allem, wenn ihre Beteiligung an der Gesellschaft unter 50 Prozent liegt.
Da Geschäftsführer keinen automatischen Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz genießen, ist es wichtig, typische Fragen zur Beendigung vertraglich zu regeln. Regelmäßig werden lange Vertragslaufzeiten und großzügige Kündigungsfristen vereinbart, um die Position des Geschäftsführers gerecht zu werden. Darüber hinaus sollte Klarheit über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsansprüche im Vertrag geschaffen werden, da die gesetzlichen Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes nicht automatisch gelten.
In der Kanzlei Mitter stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite, um Ihre Rechte als Geschäftsführer einer Kapital – wie auch Personengesellschaft zu wahren.
Geschäftsführer Kündigung und Trennung
Geschäftsführer, ganz gleich, ob sie als Fremd- oder Eigengeschäftsführer für eine GmbH tätig sind und gleichsam Vorstände einer Aktiengesellschaft unterliegen bei einer Kündigung nicht dem gleichen Kündigungsschutz wie es bei angestellten Arbeitnehmern der Fall ist. Klare Regelungen für die Trennung/Kündigung/Abberufung sind regelmäßig in Dienstvereinbarungen zwischen Unternehmen/Gesellschafterversammlung und Geschäftsführern aufzunehmen.
Stets ist die Harmonisierung zwischen der Satzung der Gesellschaft/des Unternehmens zu prüfen. Dienstverträge werden nicht selten befristet für eine bestimmte Zeit abgeschlossen.
Im Falle einer befristeten Anstellung endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der festgelegten Laufzeit, während bei unbefristeten Verträgen – ohne eine Festlegung im Dienstvertrag – die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Grundsätzlich haben die Gesellschafter das Recht, Geschäftsführer abzuberufen, ohne dass eine Begründung gemäß dem Kündigungsschutzgesetz für Arbeitnehmer erforderlich ist. Regelmäßig ist in Fällen von Betrug, Veruntreuung oder anderen wirtschaftskriminellen Handlungen an eine sofortige Abberufung zu denken. Parallel ist stets an den Ausspruch einer Kündigung zu denken, soweit im Dienstvertrag nicht etwas Gegenteiliges geregelt ist.
Die Entscheidung der Gesellschafter wird üblicherweise schriftlich erklärt. Diese Kündigung und/oder Abberufung ist hierbei vom Vertreter der Gesellschafter zu unterzeichnen.
Haftung des Geschäftsführers
Angefangen von wettbewerbs- über steuer- bis hin zu umweltrechtlichen Fragen können sich für Geschäftsführer Konsequenzen ergeben, die ein immenses Haftungsrisiko bergen.
Um dieses Risiko zu mindern, können bei Vertragsverhandlungen spezielle Regelungen, z.B. Haftungsgrenzen, Abschluss von D&O-Versicherungen, festgelegt werden. Hierbei ist es entscheidend, die Interessen sowohl des Geschäftsführers als auch des Unternehmens zu berücksichtigen.
Angesichts der rechtlichen Komplexität ist es ratsam, sich bei der Vereinbarung von Haftungsbeschränkungsklauseln im Rahmen unserer Rechtsberatung unterstützen zu lassen.
Deshalb ist ein Fachanwalt für Geschäftsführer wichtig
Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht ist für Geschäftsführer unverzichtbar, da sie in ihrer Position mit einer Vielzahl rechtlicher Fragen und Risiken konfrontiert sind. Aufgrund der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Geschäftsführer sicherstellen, dass ihre Handlungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen und dass ihre Interessen sowie die des Unternehmens angemessen geschützt sind.
Als erfahrener Fachrechtsanwalt berate ich Geschäftsführer umfassend, unterstützen sie bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, minimieren Haftungsrisiken und bieten im Falle von Konflikten oder rechtlichen Auseinandersetzungen eine kompetente rechtliche Vertretung. Somit trage ich maßgeblich dazu bei, die rechtliche Sicherheit und Stabilität der Geschäftsführung zu erhalten.
Vorteile eines Fachanwalts für Geschäftsführer:
- Umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung durch Rechtsanwälte
- Gestaltung und Überprüfung von Dienstverträgen
- Anwälte beraten rund um Haftungsrisiken, Wettbewerbsverbot und mehr
- Schutz der Interessen des Geschäftsführers und des Unternehmens
- Kompetente Vertretung bei rechtlichen Konflikten oder Auseinandersetzungen
- Gewährleistung rechtlicher Sicherheit und Stabilität
Rechtssicherheit des Geschäftsführers durch die Kanzlei Mitter
Als Geschäftsführer stehen Sie täglich vor zahlreichen Herausforderungen im Bereich Dienstvertrags- und Gesellschaftsrechts. Mit der Rechtsanwaltskanzlei Mitter haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie in allen Belangen des Gesellschaftsrechts kompetent unterstützt. Von der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen bis hin zur Minimierung von Haftungsrisiken stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne zur Verfügung.
Wir setzen uns dafür ein, Ihre Interessen bestmöglich zu schützen und Ihnen rechtliche Sicherheit zu bieten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Anliegen.
Kanzlei Mitter ist für Sie da.
Kurzfristige Terminsvergabe bei dringenden Terminen im Arbeitsrecht ist in den Abendstunden ausserhalb der Kanzleiöffnungszeiten selbstverständlich möglich.
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