Christian Mitter

Fachanwalt für Arbeitsrecht im Raum Coburg

Als rechtliches Rückgrat der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist das Arbeitsrecht dazu da, die Interessen beider Parteien zu vertreten.


Die Rechtsanwaltskanzlei Mitter hat sich darauf spezialisiert, die individuellen Bedürfnisse von Arbeitnehmern, Unternehmen und Führungskräften im Rahmen des Arbeitsrechts zu erkennen und zielgerichtete Lösungen zu erarbeiten.


Mit umfangreichem Fachwissen und 20-jähriger Erfahrung entwickle ich gemeinsam mit meinen Mandanten ergebnisorientierte und pragmatische Lösungen. Meine Kernthemen: Arbeitsverträge, Kündigungen, Kündigungsschutz und Abmahnungen.


Vertrauen Sie auf die Expertise der Rechtsanwaltskanzlei Mitter für eine ausgewogene Rechtsberatung rund um das Arbeitsrecht im Raum Coburg.

Definition Arbeitsrecht: Regelung im Arbeitsverhältnis


Das Arbeitsrecht regelt sämtliche rechtliche Aspekte zwischen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten und

dient primär dazu, Arbeitnehmer zu schützen. Wesentliche Themenfelder dieses Rechtsgebiets umfassen z.B. den Kündigungsschutz, Abmahnungen, Tarifverhandlungen sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz.


Grundsätzlich setzt sich das Arbeitsrecht aus verschiedenen gesetzlichen Ebenen unterschiedlicher Herkunft zusammen, darunter u.a. das Europarecht, das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie andere bundesrechtliche Sondergesetze wie das Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und die Feiertagsgesetze der Länder.


Das Arbeitsrecht gliedert sich in diese zwei Hauptbereiche:


● das Individualarbeitsrecht

● und das kollektive Arbeitsrecht.


Im Individualarbeitsrecht wird die Beziehung zwischen einzelnen Arbeitgebern und Beschäftigten geregelt und Themen behandelt wie Arbeitsvertrag, Arbeitnehmerpflichten, Lohnzahlungen, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und mehr. Das Kollektivarbeitsrecht regelt hingegen die Beziehung zwischen Arbeitgebern und deren Verbänden sowie die Rechtsbeziehung zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten.


Eine fundierte juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht trägt dazu bei, ein ausgewogenes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten, etwaige Konflikte im Vorfeld zu lösen sowie notwendige Gerichtsverfahren zu begleiten.


UNSERE SCHWERPUNKTE SIND:


Die außerordentliche Kündigung


Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Beendigung von Arbeitsverträgen entweder in Form einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Kündigung auszusprechen. Bei einer ordentlichen Kündigung liegt der Grund beispielsweise in Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers oder betrieblichen Veränderungen.


Hierbei ist stets die Kündigungsfrist einzuhalten. Auch personenbedingte Gründe, unter anderem häufige oder langwierige Krankheiten, können einen Grund für eine ordentliche Kündigung darstellen.


Die außerordentliche Kündigung hingegen kann sofort wirksam sein oder nach Ablauf einer sog. sozialen Auslauffrist wirksam werden. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der das Arbeitsverhältnis schwerwiegend belastet, dazu gehören beispielsweise massive Störungen im betrieblichen Ablauf, Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder andere Straftatbestände.

Außerordentliche Kündigung

Arbeitnehmer können binnen drei Wochen nach der Kündigung gegen diese mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Klagen sie nicht, ist die Kündigung nach drei Wochen wirksam. Unabhängig vom Kündigungsgrund ist es ratsam, eine Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.


In der Rechtsanwaltskanzlei Mitter erhalten Sie im Falle des Ausspruches oder der Vorbereitung einer Kündigung eine umfassende Beratung für Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Führungskräfte und Arbeitnehmer.

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Abfindung unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzes


Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) stellt einen umfassenden Schutzmechanismus für Arbeitnehmer dar, der es dem Arbeitgeber erschwert, Kündigungen auszusprechen.


Obwohl es nicht explizit auf die Zahlung einer Abfindung abzielt, gibt es bestimmte Situationen, in denen Arbeitnehmer bei einer Arbeitgeberkündigung eine Abfindung erhalten können.


Der Streit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses kann beispielsweise zu einem Abfindungsvergleich führen, bei dem der Beschäftigte die Kündigung anerkennt und im Gegenzug eine Abfindung vom Arbeitgeber erhält.


Insbesondere betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen können zu Abfindungsansprüchen führen.


Um sowohl auf der Arbeitnehmerseite, für Führungskräfte und Leistungsträger, als auch auf Seite der Arbeitgeber rechtliche Sicherheit zu erlangen, unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einer fundierten Rechtsberatung, in der ich unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes individuelle

Lösungen für Ihr Anliegen finde.

Aufhebungsvertrag im Arbeitsverhältnis


Ebenso wie eine Kündigung bedarf auch ein Aufhebungsvertrag der schriftlichen Form, allerdings unterliegt er nicht den üblichen Kündigungsvorschriften.


Mit der Zustimmung beider Parteien lässt sich einvernehmlich das Arbeitsverhältnis lösen. Der Arbeitgeber kann dem Beschäftigten im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung anbieten, mit der eine einvernehmliche Vertragsbeendigung erzielt werden soll.


Allerdings ist auch Achtsamkeit und Vorsicht geboten, da ein solcher Vertrag schnell negative Auswirkungen auf den Arbeitnehmer haben kann.


In bestimmten Fällen, sofern kein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vorliegt, ist für Arbeitnehmer eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur die Folge.


Holen Sie vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine juristische Beratung durch unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht ein.


Rechtsanwaltskanzlei Mitter: Individuelle Beratung zum Arbeitsrecht im Landkreis Coburg


Rechtsanwalt Christian Mitter

Mit Fokus auf Arbeitsverträge, Kündigungen, Kündigungsschutz und Abmahnungen bieten wir in der Rechtsanwaltskanzlei Mitter kompetente, rechtliche Unterstützung und verstehen uns zudem als arbeitsrechtliche Berater, vor allem für Arbeitgeber und Führungskräfte, von Kleinstbetrieben bis zu vollständigen Unternehmensgruppen.


Unser ganzheitlicher Ansatz beinhaltet Dienstleistungen von außergerichtlichen Beratungen über die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Rechtsberatung bei Kündigungen bis zur Vertretung vor Gericht.


Dabei sind wir in der Rechtsanwaltskanzlei Mitter jederzeit schnell erreichbar und legen großen Wert auf persönliche Gespräche sowie eine zeitnahe Rückmeldung – ganz im Einklang mit unseren Prinzipien.


Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Rechtsberatung: Ihren persönlichen Besprechungstermin erhalten Sie bei uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.


NEHMEN SIE KONTAKT ZU UNS AUF BEI FRAGEN ZUM ARBEITSRECHT


Rechtsanwaltskanzlei Christian Mitter

Johann-Knoch-Gasse 6
96317 Kronach

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 9261 - 610 698-0
Fax: +49 (0) 9261 - 610 698-8
E-Mail: info@kanzlei-mitter.de

Besprechungstermine:

Wir bitten Sie, Termine grundsätzlich telefonisch mit uns zu vereinbaren.

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag - Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr


Kurzfristige Terminsvergabe bei dringenden Terminen im Arbeitsrecht ist in den Abendstunden ausserhalb der Kanzleiöffnungszeiten selbstverständlich möglich.

P  Öffentliche Parkplätze vor dem Haus.

♿︎ Ein behindertengerechter Zugang ist in meiner Kanzlei leider nicht vorhanden. Wir finden aber eine Lösung, ich bin für Sie da!

Für Spamschutz bitte Häkchen setzen

Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Kronach: Wir sind in folgenden Regionen für Sie da


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