Christian Mitter

Fachanwalt für Arbeitsrecht im Raum Lichtenfels

Das Arbeitsrecht ist Bestandteil der Zivilrechtsordnung und dient dazu, die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu regeln. In der Stadt und dem Landkreis Lichtenfels sind wir von der Rechtsanwaltskanzlei Mitter Ihre verlässlichen Begleiter, wenn es um Fragen des Arbeitsrechts geht. Wir sind darauf spezialisiert, individuelle Bedürfnisse von Arbeitnehmern, Unternehmen und Führungskräften zu verstehen und durch unsere juristische Expertise effektive Lösungen zu entwickeln. Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen rund um arbeitsrechtliche Kernthemen wie Kündigungsschutz, Kündigung und Arbeitsverträge zur Seite und streben die größtmögliche rechtliche Sicherheit für unsere Mandanten an.

Arbeitsrecht: Regelung in Arbeitsverhältnissen


Als Rechtsgebiet regelt das Arbeitsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Bewerbungsgespräch und dem Beginn der Tätigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt kein einheitliches Gesetzeswerk für das Arbeitsrecht, sondern es besteht aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die sich unter anderem im Grundgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Kündigungsschutzgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz finden.

Das Arbeitsrecht unterteilt sich in das Individualarbeitsrecht, das die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten regelt, und kollektives Arbeitsrecht, das sich mit den Rechten von Betriebsräten und Gewerkschaften einerseits und den Rechten von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden andererseits befasst.


UNSERE SCHWERPUNKTE SIND:


Professionelle Rechtsberatung bei Kündigungen


Ein zentraler Punkt im Arbeitsrecht sind Kündigungen und das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber haben grundsätzlich das Recht, unter bestimmten Bedingungen ordentlich oder außerordentlich zu kündigen, sei es aufgrund von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers oder betrieblichen Veränderungen.


Eine außerordentliche Kündigung erfordert jedoch einen wichtigen Grund, der das Arbeitsverhältnis schwerwiegend beeinträchtigt, wie etwa Arbeitsverweigerung oder Diebstahl.

Hier sind einige mögliche Kündigungsgründe, insbesondere einer ordentlichen Kündigung:


  • Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers
  • Betriebliche Veränderungen oder Umstrukturierungen
  • Arbeitsverweigerung
  • Diebstahl oder Vertrauensbruch
  • Mobbing oder Diskriminierung
  • Häufige oder andauernde Krankheit des Arbeitnehmers
  • Wirtschaftliche Gründe wie Betriebsstilllegungen oder Insolvenz
  • Verhaltensprobleme am Arbeitsplatz
  • Unzureichende Leistung oder Arbeitsqualität


In bestimmten Situationen kann eine Abfindung erwogen werden, sei es durch einen Abfindungsvergleich oder im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen. Unabhängig vom Kündigungsgrund ist es ratsam, eine Kündigung durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen.


In unserer Kanzlei Mitter bieten wir eine umfassende Rechtsberatung für Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte zu vertreten, rechtliche Optionen zu bewerten und Ihre Interessen zu schützen.


Abmahnung und Kündigungsschutz: Rechtsanwälte vermeiden Fallstricke


Eine Abmahnung dient dazu, einen konkreten Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten anzumahnen und den Mitarbeiter zur Vermeidung weiterer Verstöße aufzufordern.


Dabei ist es wichtig, dass eine Abmahnung bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllt, wie die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens, die klare Benennung als Vertragsverstoß und die deutliche Warnung vor einer möglichen Kündigung im Wiederholungsfall.


Hier sind weitere rechtliche Schwierigkeiten, die bei Abmahnungen auftreten können:


  • Unzureichende Begründung
  • Formfehler
  • Verjährung
  • Gegendarstellung/Widerspruch des Arbeitnehmers
  • Diskriminierung
  • Keine Verhältnismäßigkeit zum Verstoß
  • Mildere Mittel, z.B. Ermahnung


Unser erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stellt auf Arbeitgeberseite sicher, dass eine Abmahnung rechtssicher ist und die Voraussetzungen für eine spätere Kündigung erfüllt.


Wir unterstützen auf der Arbeitnehmerseite Fach- und Führungskräfte mit fundierter Rechtsberatung und finden individuelle Lösungen in Einklang mit den Gesetzen.


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Anwaltskanzlei Mitter: Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht in der Nähe


Rechtsanwalt Christian Mitter

Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir von der Rechtsanwaltskanzlei Mitter Ihnen als verlässlicher Partner in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Unser erfahrenes Team bietet umfassende Beratung und Vertretung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte.



Von der Vertragsgestaltung über die außergerichtliche Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung begleiten wir Sie engagiert und kompetent. Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf der Beratung und Begleitung bei Beendigung, Kündigungen und Aufhebungsverträgen sowie der umfassenden Unterstützung von Arbeitgebern und Führungskräften in dringenden arbeitsrechtlichen Fragen.


Zusätzlich sind wir im Gesellschaftsrechts etabliert und vertreten die Rechte von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Einzelunternehmen. Unsere Leistungen umfassen die klassische Beratung zu Geschäftsführerbestellung und -abberufung, Geschäftsführerverträgen, Gesellschafterbeschlüssen, Verträgen mit Prokuristen sowie Handlungs- und Generalvollmachten.


Darüber hinaus unterstützen wir Führungskräfte bei zukünftigen oder bestehenden verantwortungsvollen Tätigkeiten im Aufsichtsrat, Vorstand oder in der Geschäftsführung.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Fachkompetenz und vereinbaren Sie jetzt Ihr telefonisches Erstgespräch für Ihre juristischen Fragestellungen.


Unsere Kronacher Rechtsanwaltskanzlei ist für Sie da in und um Lichtenfels, sowie im gesamten Ober- und Unterfranken, Südthüringen und darüber hinaus in ganz Deutschland.


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Rechtsanwaltskanzlei Christian Mitter

Johann-Knoch-Gasse 6
96317 Kronach

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 9261 - 610 698-0
Fax: +49 (0) 9261 - 610 698-8
E-Mail: info@kanzlei-mitter.de

Besprechungstermine:

Wir bitten Sie, Termine grundsätzlich telefonisch mit uns zu vereinbaren.

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag - Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr


Kurzfristige Terminsvergabe bei dringenden Terminen im Arbeitsrecht ist in den Abendstunden ausserhalb der Kanzleiöffnungszeiten selbstverständlich möglich.

P  Öffentliche Parkplätze vor dem Haus.

♿︎ Ein behindertengerechter Zugang ist in meiner Kanzlei leider nicht vorhanden. Wir finden aber eine Lösung, ich bin für Sie da!

Für Spamschutz bitte Häkchen setzen

Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Kronach: Wir sind in folgenden Regionen für Sie da


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